- 
Chinese (Simplified)
 - 
zh-CN
Chinese (Traditional)
 - 
zh-TW
Czech
 - 
cs
Danish
 - 
da
Dutch
 - 
nl
English
 - 
en
French
 - 
fr
German
 - 
de
Greek
 - 
el
Italian
 - 
it
Norwegian
 - 
no
Polish
 - 
pl
Portuguese
 - 
pt
Spanish
 - 
es
Swedish
 - 
sv

AGB Vermietung der KANUSTATION MIROW

Präambel

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Vertragsabschluss zwischen der KANUSTATION MIROW und dem Mieter. Sie gelten bei Gruppen auch für den Gruppenauftraggeber.

Rechtsgeschäfte über Dritte sind ausgeschlossen und unwirksam. Schriftliche Vereinbarungen können neben dem Postweg über das Telefax bzw. über unsere E-Mail-Adresse getroffen werden.

1. Vertragsabschluss

Mit der Anmeldung/Buchung bietet der Kunde der KANUSTATION MIROW den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an.
Die Anmeldung/Buchung des Kunden kann persönlich, fernmündlich, schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters beizubringen.
Mit der Anmeldung erkennt der Kunde diese Geschäftsbedingungen an. Der Vertrag wird durch beide Seiten verbindlich, wenn er von der KANUSTATION MIROW  schriftlich bestätigt wurde.
Der Anmeldende handelt als Vertreter der übrigen Teilnehmer.
Bei einer Miete ohne vorherige Anmeldung werden diese Geschäftsbedingungen mit dem Abschluss des schriftlichen Mietvertrages anerkannt.

2. Mietpreis/ Zahlungsbedingungen

Der Mietpreis richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste.
Der Mietpreis ist bei Mietbeginn an die KANUSTATION MIROW zu entrichten. Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung des Mietpreises über den reservierten Zeitraum. Bei vorzeitiger Rückgabe der Mietgegenstände erfolgt keine Minderung des Mietpreises.

3. Mietdauer

Die Mietdauer wird zwischen der KANUSTATION MIROW und dem Mieter ausdrücklich schriftlich vereinbart. Als Tagesmiete gilt der Zeitraum eines Kalendertages von 9.00 bis 19.00 Uhr. Eine Verlängerung der vereinbarten Mietdauer ist der KANUSTATION MIROW rechtzeitig vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer mitzuteilen und von der KANUSTATION MIROW zu genehmigen. Es besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Mietdauer.
Wird eine Verlängerung des Mietvertrages nicht vorgenommen, gleich aus welchen Gründen, berechnet die KANUSTATION MIROW für jeden Tag nach dem vereinbarten Rückgabetermin den doppelten Tagesmietpreis. Der Nachweis eines Schadens bleibt der KANUSTATION MIROW vorbehalten.
Bei verspäteter Rückgabe der Mietgegenstände nach 19.00 Uhr am vereinbarten Rückgabetag, werden von der KANUSTATION MIROW zusätzlich die Kosten je angefangener Stunde nach den jeweiligen Stundenmietpreisen berechnet.

4. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen entspricht der Leistungsbeschreibung und den Preisangaben im gültigen Prospekt, der Internetseite sowie den zusätzlichen Angaben in der Buchungsbestätigung. Dem Mieter werden bei einer Bootsmiete ausreichend geeignete Rettungsmittel ohne Aufpreis von der KANUSTATION MIROW zur Verfügung gestellt. Bei einer Fahrradmiete werden dem Mieter ebenso ausreichend Fahrradhelme zur Verfügung gestellt.
Alle übrigen Leistungen sind vertraglich in schriftlicher Form zu regeln, ansonsten gelten diese als nicht vereinbart und werden nicht Bestandteil des Mietvertrages.
Werden von dem Mieter die vertraglichen Leistungen aus Gründen, die nicht von der KANUSTATION MIROW zu vertreten sind, nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Preisminderung.

5. Leistungs- und Preisänderungen

Die KANUSTATION MIROW behält sich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Buchende vor Buchung selbstverständlich informiert wird, ausgenommen hiervon sind kurzfristige unvorhersehbare Ereignisse.
Die KANUSTATION MIROW behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung externen Kosten wie Übernachtungsgebühren auf anderen Campingplätzen oder eine Mehrwertsteuererhöhung zu ändern.

6. Haftungen und gegenseitige Verpflichtungen

Die KANUSTATUION MIROW ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen.
Die Vermietgegenstände sind in einem technisch einwandfreien und sauberen Zustand. Diese vermieteten oder überlassenen Gegenstände sind vom Mieter in ebensolchen ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zurückzugeben.
Bei Beschädigung oder Verlust haftet der Mieter in vollem Umfang bis zum Wiederbeschaffungswert der Mietsachen und bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er die überlassenen Mietsachen einem Mitarbeiter der KANUSTATION MIROW zurückgegeben hat.
Entsteht durch einen vom Mieter verursachten Schaden oder durch verspätete Rückgabe der Mietsachen der KANUSTATION MIROW ein Leistungsausfall gegenüber einem weiteren Kunden, so haftet der Mieter für diesen Leistungsausfall in voller Höhe.
Bei Gruppen haftet der Träger gesamtschuldnerisch mit dem jeweils haftenden Teilnehmer. Der Träger haftet alleine, wenn der Schadensverursacher nicht zu ermitteln ist, es sei denn, er weist nach, dass der Schaden nicht aus dem Kreis der Teilnehmende verursacht oder mit verursacht wurde.
Jeder Bootsbenutzer muss schwimmen können. Das Tragen von Schwimmwesten ist Pflicht.
Die Benutzung der Boote oder Fahrräder in alkoholisiertem oder aus anderen Gründen fahruntüchtigem Zustand ist nicht gestattet.
Der Mieter erklärt außerdem, dass er die gemieteten Boote nur bis zur zulässigen Personenzahl und Höchstzuladung beladen und die Boote nicht bei Sturm, aufziehendem Gewitter oder Gewitter benutzen wird.
Der Mieter ist verpflichtet, die schifffahrtspolizeilichen Vorschriften und die geltenden Umwelt- und Naturschutzbestimmungen einzuhalten.
Die KANUSTATION MIROW händigt dem Mieter bei Mietbeginn einen Handzettel mit empfohlenen Umwelt- und Verhaltensregeln aus. Des Weiteren verpflichtet sich der Miete im Falle der Befahrung einer Wasserwanderstrecke im Müritz-Nationalpark, die Befahrungsregelungen des Nationalparks einzuhalten. Diese werden ihm zu Beginn des Mietzeitraums von der KANUSTATION MIROW mitgeteilt

7. Haftungsbeschränkung der KANUSTATION MIROW

Die KANUSTATION MIROW übernimmt für Schäden an Dritte und durch unsachgemäße Behandlung der Mietgegenstände durch den Mieter keine Haftung.
Die Benutzung der von der KANUSTAION MIROW zur Verfügung gestellten gemieteten Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr.
Für die Richtigkeit an den Mieter weitergegebene zusätzliche Informationen wie Übernachtungspreise auf anderen Zeltplätzen, Verkehrsanbindungen und Tourenvorschläge und Routendetails wie Ein- und Aussetzmöglichkeiten oder Streckenbeschaffenheit übernimmt die KANUSTATION MIROW keine Gewähr.
Können Leistungen aus von der KANUSTATION MIROW verschuldeten Gründen nicht erbracht werden, haftet die KANUSTATION MIROW bis zur vollen Höhe des Leistungspreises. Eine weitergehende Haftung, ausgenommen bei vorsätzlichem Verschulden oder grober Fahrlässigkeit der KANUSTATION MIROW oder ihrer Erfüllungsgehilfen, ist ausgeschlossen.

8. Rücktritt und Stornierungen durch den Mieter

Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn durch eine schriftliche oder mündliche Erklärung von dem Mietvertrag zurücktreten.
Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, ist die KANUSTATION MIROW berechtigt, folgende
Ausfall- bzw. Rücktrittskosten zu berechnen:
a)    bei Rücktritt bis 28 Tage vor Beginn des Mietzeitraumes: 20% des Mietpreises
b)    bei Rücktritt innerhalb 27 Tage bis 8 Tage vor Beginn des Mietzeitraumes: 50% des Mietpreises
c)    bei Rücktritt innerhalb von 7 Tagen vor Beginn des Mietzeitraumes: 90% des Mietpreises
Dem Mieter ist es gestattet, Ersatzteilnehmer zu stellen, sofern diese sich den Vermietungsbestimmungen der KANUSTATION MIROW und allen daraus für sie entstehenden Rechte und Pflichten verpflichten.
Die KANUSTATION MIROW steht es zu, diese Ersatzpersonen aus berechtigten Gründen abzulehnen.
Bei vorzeitiger Rückgabe der Mietgegenstände erfolgt keine Minderung des Mietpreises.
Witterungsgründe rechtfertigen ausdrücklich keinen kostenlosen Rücktritt des Mieters.

9. Rücktritt durch die KANUSTATION MIROW

Die KANUSTATION MIROW ist berechtigt den Mietvertrag fristlos zu kündigen, wenn sich der Mieter in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Insbesondere dann wenn:
a)    Drogen oder Alkohol missbraucht werden
b)    Dritte gefährdet werden
c)    ein unangemessenes Verhalten in der Natur zu Tage gelegt wird
d)    sich in sonstiger Weise vertragswidrig verhalten wird.
Die KANUSTATION MIROW behält dann den Anspruch auf den Mietpreis.

10. Mängelanzeige
Der Mieter ist verpflichtet, den Zustand der Ausrüstung vor Fahrtantritt zu überprüfen und gegebenenfalls entstandene Mängel umgehend anzuzeigen. Unterbleibt dies schuldhaft, sind Ansprüche auf Rückerstattung oder Schadensersatz ausgeschlossen.

11. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Buchungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Buchungsvertrages zur Folge

12. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist das Amtsgericht Neustrelitz

Stand: 2021